Der Gebäudeenergieausweis / Pass
Jetzt ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben bei Neuvermietung und Verkauf von Häusern und Wohnungen.
Für Nichtwohngebäude: Büros, Läden, Praxen, usw. gelten besondere Bestimmungen.
Fragen zum Energieausweis beantworte ich gerne auch am Telefon.
Hier können Sie das gewünschte Antraggsformular herunterladen und ausdrucken.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?


